Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Handelskontor Greb Klebetechnik GbR
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese, unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung
zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter Art handelt.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst.
4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
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Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2. Bei Auftragserteilung wird erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung der Vertrag geschlossen. Die Bestätigung erfolgt in der
Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, spätestens innerhalb von 3 Werktagen.
3. Muster können bei uns unverbindlich angefragt werden.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen
etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei
denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht
innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
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Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in Euro zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
2. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte
Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt, insbesondere sein Recht, einen im
Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
§ 6 Lieferung
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Die Lieferungen erfolgen ab einem Bestellwert i. H. v. 50,00 € netto frei Haus innerhalb deutschen Festlands.
2. Für Lieferungen von Mindermengen, d.h. unter einem Bestellwert von 50,00 € netto, werden Versandkosten in Höhe der zum
Lieferzeitpunkt geltenden Preise und bei Insellieferungen wird eine Inselpauschale berechnet.
3. Bei Lieferungen ins Ausland sind die Exportkosten für Versand, Zoll- und Bearbeitungsgebühren, ggf. Einfuhrumsatzsteuer vom
Kunden zu tragen.
4. Gelieferte Sonderanfertigungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder Waren, die ausdrücklich auf Kundenwunsch
beschafft wurden, sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
5. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
7. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug
im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes, begrenzt auf 5 % des Lieferwertes.
8. Für eine aus Kulanz vereinbarte Warenrücknahme, bedingt durch Orderfehler des Kunden, werden diesem bis zu 25 % vom
Warenwert (bei einem Warenwert unter 100,00 Euro mindestens 25,00 Euro) für die Rücknahmeabwicklung berechnet.
9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen
des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden,
hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber
dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns
vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache
ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht
einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem
Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für
den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist,
gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen
an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen
diese Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/ Herstellerregress
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Der Besteller ist verpflichtet, die erhaltene Ware umgehend auf offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu überprüfen und gegenüber uns zu rügen. Die Rügefrist beträgt 7 Werktage ab Lieferung. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (Fax oder E-Mail genügt) Rüge bei uns.
2. Für die Eignung der Produkte zu bestimmten, vom Besteller beabsichtigten Verwendungszwecken erfolgt keine Gewähr.
Empfehlungen und Vorschläge erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller aber nicht von eigenen Versuchen und
Prüfungen.
3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder
Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche
bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten
oder die Vergütung mindern.
6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten
unsachgemäße Arbeiten oder Änderungen an der Sache vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen
ebenfalls keine Mängelansprüche.
7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware
nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht
ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die
gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches
des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
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Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Besteller unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Wir haften auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haften wir nicht.
2. Die Haftungsbeschränkungen gem. Absatz 1 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel
nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Ist die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen von uns.
4. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der
Ware an den Besteller, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch
begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann
die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Absatz 2 genannten Fällen. Etwaige kürzere
gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
5. Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Bestellers gegen
uns die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Datenschutz
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, die durch den Besteller oder durch sie beauftragte Dritte in
ihrem Namen erfolgen, sind wir berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Wir sind auch berechtigt,
Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Weitere
Informationen und Regelungen hierzu sind in unserer Datenschutzerklärung niedergelegt.
§ 12 Sonstiges
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Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 8 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt.
Stand August 2026
